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EINFÜHRUNG
Dieser Ethikkodex, der vom Verwaltungsrat des Unternehmens am 11/03/2014 genehmigt wurde, ist ein
wesentlicher und wesentlicher Bestandteil des Organisations-, Management- und Kontrollmodells gemäß dem
Gesetzesdekret 231/01 des Unternehmens selbst. Er enthält die allgemeinen Werte ethischer Natur, die
zusammen mit den gesetzlichen, behördlichen und vertraglichen Bestimmungen die Hinweise darstellen, die in
den Verhaltensprinzipien und in den Kontrollprotokollen zum Schutz vor Risiken, die in den Sonderabschnitten
des Modells dargestellt sind, festgelegt werden müssen, und ersetzt den zuvor geltenden Ethikkodex.
Die ethischen Verhaltensprinzipien, die in diesem Dokument enthalten sind, charakterisieren daher die
Aktivitäten des Unternehmens und leiten die Unternehmensorganisation im Sinne einer programmatischen Angabe,
die verbindlichen Charakter hat.
In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Richtlinien der Confindustria hat sich das Unternehmen dafür
entschieden, umfassendere und allgemeinere ethische Werte mit einer Reihe von ethischen Grundsätzen zu
verbinden, die den spezifischen Anforderungen des Gesetzesdekrets entsprechen und insbesondere die Begehung
der in diesem Dekret vorgesehenen Straftaten verhindern sollen.Der Ethikkodex ist daher in einen ersten Teil
gegliedert, der die allgemeinen und grundlegenden ethischen Werte enthält, gefolgt von den ethischen
Verhaltensprinzipien in Bezug auf die einzelnen Arten von Straftaten, die für das Unternehmen als relevant
erachtet werden und zur Vereinfachung der Darstellung gemäß den Sonderabschnitten des Modells
zusammengefasst sind.
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EMPFÄNGER DES ETHIKKODEX
Die Empfänger (im Folgenden „Empfänger“) des Ethikkodex des Unternehmens verpflichten sich, dessen Inhalt zu
respektieren:
- die Direktoren und Manager des Unternehmens (sogenanntes Top-Management);
- Betriebsangehörige (so genannte interne Subjekte, die der Leitung anderer unterstehen).
Aufgrund der spezifischen Annahme oder aufgrund spezifischer Vertragsklauseln können die folgenden externen
Subjekte (im Folgenden „Externe Subjekte“) Empfänger spezifischer Verpflichtungen zur Einhaltung des Inhalts
des Ethikkodex sein:
- Mitarbeiter, Berater und im Allgemeinen diejenigen, die selbständige Tätigkeiten ausüben;
- Lieferanten und beliebige Partner (auch in Form von zeitlich begrenzten Unternehmensvereinigungen,
einschließlich Arbeitsvermittlungsagenturen und Joint Ventures);
in dem Umfang, in dem sie im Namen oder im Interesse des Unternehmens innerhalb der im Organisations-,
Management- und Kontrollmodell als sensibel identifizierten Tätigkeitsbereiche tätig sind.
Zu den so definierten externen Subjekten müssen auch diejenigen gehören, die zwar in einer vertraglichen
Beziehung zu anderen Unternehmen der Aeffe-Gruppe stehen, die aber im Wesentlichen in signifikanter und/oder
kontinuierlicher Weise im Namen oder im Interesse des Unternehmens tätig sind.
Die Einhaltung der im Ethikkodex enthaltenen Grundsätze ist eine moralische Pflicht der Empfänger, um die
Unternehmensziele gemäß den Grundwerten Integrität, Transparenz, Rechtmäßigkeit, Unparteilichkeit und
Umsicht unter vollständiger Einhaltung der nationalen und internationalen Vorschriften zu verfolgen.
Insbesondere werden dieselben Empfänger gebeten:
- ihr Verhalten an die Bestimmungen des Ethikkodex anpassen;
- den Aufsichtsrat unverzüglich über Verstöße gegen die ethischen Verhaltensgrundsätze informieren, sobald
sie davon Kenntnis erhalten;
- erforderlichenfalls eine Auslegung oder Klärung der nachstehend definierten ethischen
Verhaltensprinzipien zu verlangen.
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ALLGEMEINE UND GRUNDLEGENDE ETHISCHE WERTE
Bei der Erreichung seiner Ziele erkennt das Unternehmen die folgenden allgemeinen und grundlegenden ethischen
Werte an, die für die Empfänger verbindlich sind:
- Integrität: Die Aktivitäten werden professionell und verantwortungsbewusst geleitet, um Situationen zu
lösen, in denen potenzielle Konflikte auftreten können, wobei sichergestellt wird, dass das Verhalten
von Ehrlichkeit, Moral und Fairness geprägt ist und als solches wahrgenommen wird;
- Transparenz: Die Verpflichtung zur Bereitstellung klarer, vollständiger, zeitnaher und wahrheitsgemäßer
Informationen wird in den Beziehungen innerhalb und außerhalb des Unternehmens mit den verschiedenen
Interessengruppen gewährleistet;
- Rechtmäßigkeit: Das Verhalten ist in der Entscheidungs- und Umsetzungsphase an die vollständige
Einhaltung der internen Verfahren, aller geltenden nationalen und internationalen Vorschriften sowie der
von den Aufsichtsbehörden festgelegten Vorschriften gebunden.
- Unparteilichkeit: Entscheidungen und Verhaltensweisen werden unter vollständiger Berücksichtigung der
persönlichen Merkmale jedes Einzelnen umgesetzt, wobei Integrität und Verantwortungsbewusstsein
gefördert und belohnt werden, Vielfalt respektiert und jede mögliche Diskriminierung aufgrund von Alter,
Gesundheit, Geschlecht, Religion, Rasse, sexueller Orientierung, politischer und kultureller Meinung
sowie persönlicher oder sozialer Lage abgelehnt wird;
- Vorsicht: Die Aktivitäten werden mit vollem Bewusstsein für die Risiken und mit dem Ziel eines
vernünftigen Umgangs mit diesen Risiken gehandhabt; dies geschieht in Form eines umsichtigen Verhaltens,
insbesondere dann, wenn die eigenen Handlungen und Entscheidungen zu Schäden an Menschen und Dingen
führen können.
In keinem Fall darf die Verfolgung der Interessen oder Vorteile der Gesellschaft unethisches oder unehrliches
oder ungesetzliches Verhalten rechtfertigen.
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ETHISCHE VERHALTENSPRINZIPIEN IN BEZUG AUF DIE EINZELNEN STRAFTATBESTÄNDE
Bei der Erreichung seiner Ziele erkennt das Unternehmen die folgenden ethischen Verhaltensprinzipien in Bezug
auf die einzelnen Arten von Straftaten 1 an, die für die Empfänger verbindlich sind.
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VERSTÖSSE GEGEN DIE ÖFFENTLICHEVERWALTUNG
Die Empfänger, jeder im Hinblick auf seine Rolle und Verantwortung, müssen:
- In jeder aktivierten Beziehung die Ordnungsmäßigkeit der Verwaltungsverfahren und das
ordnungsgemäße Funktionieren der Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltung unter formeller und
wesentlicher Achtung der finanziellen Interessen derselben zu respektieren;
- Gewährleistung und Förderung der Unparteilichkeit der Bewertung, des Verfahrens und des Urteils
der öffentlichen Verwaltung durch ihr Verhalten;
- die Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der
Transparenz, Ehrlichkeit und Fairness im Verhalten, um ein Höchstmaß an Klarheit in den
institutionellen Beziehungen zu gewährleisten und die Integrität und den Ruf des Unternehmens
selbst nicht zu gefährden.
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COMPUTERKRIMINALITÄT UND ILLEGALE DATENVERARBEITUNG
Die Empfänger müssen jeweils entsprechend ihrer Rolle und Verantwortung:
- für die Gewährleistung und Förderung der Integrität und des Schutzes der elektronisch
gespeicherten Daten und Informationen, Gewährleistung individueller Zugriffsrechte auf Daten und
Informationen im Einklang mit der jeweiligen Rolle und Verantwortung sorgen;
- die korrekte Aufzeichnung aller im Unternehmensinformationssystem durchgeführten Aktionen,
Vorgänge oder Transaktionen gemäß den vom Gesetz und den geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen
festgelegten Kriterien sicherstellen und fördern.
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STRAFTATEN DER ORGANISIERTEN KRIMINALITÄT
Die Empfänger, jeder im Hinblick auf seine Rolle und Verantwortung, müssen:
- eine angemessene Verhinderung des Risikos einer kriminellen Infiltration und Förderung der
Einführung von Methoden zur Bewertung der Zuverlässigkeit der verschiedenen Subjekte
(Einzelpersonen oder Organisationen), die Beziehungen zum Unternehmen unterhalten,
gewährleisten.
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FÄLSCHUNG VON MÜNZEN, KREDITKARTEN, STEUERMARKEN UND IDENTIFIKATIONSINSTRUMENTEN ODER -ZEICHEN
Die Empfänger müssen jeweils entsprechend ihrer Rolle und Verantwortung:
- für die Gewährleistung einer angemessenen Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden bei der
Verhütung, Gegenüberstellung und Unterdrückung von Phänomenen im Zusammenhang mit dem Raubdruck
und Fälschung von Banknoten, Münzen und anderen Zahlungsmittel sorgen;
- für die Gewährleistung einer angemessenen Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden bei der
Verhütung, Gegenüberstellung und Unterdrückung von Phänomenen im Zusammenhang mit der Nachahmung
und Fälschung von Marken oder anderen Unterscheidungsmerkmalen sorgen.
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VERBRECHEN UND INDUSTRIE UND HANDEL
Die Empfänger müssen jeweils entsprechend ihrer Rolle und Verantwortung:
- die Ausübung von Geschäftspraktiken nach den Grundsätzen von Treu und Glauben, Fairness und
Loyalität zu fördern und eine angemessene Information und korrekte Werbung für Produkte zu
gewährleisten, um das Vertrauen zu schützen, das Vertragspartner und Verbraucher in sie setzen.
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UNTERNEHMENSDELIKTE
Die Empfänger, jeder im Hinblick auf seine Rolle und Verantwortung, müssen:
- die Angemessenheit und Wirksamkeit des Verwaltungsbuchführungssystems gewährleisten, um zur
Vorbereitung und Übermittlung genauer und vollständiger Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzdaten
an den Markt beizutragen, die auf eine klare, wahrheitsgetreue und korrekte Darstellung der
Geschäftsführungsereignisse abzielen;
- die Förderung der Einrichtung und Verwendung geeigneter Instrumente zur Ermittlung, Verhütung
und Steuerung von Risiken im Zusammenhang mit der Finanzberichterstattung sowie von Betrug und
Fehlverhalten;
- die Rechtmäßigkeit der Handlungen, bei der Durchführung von Unternehmenstransaktionen und in den
Beziehungen zu den Aufsichtsbehörden und zum Markt fördern und gewährleisten;
- die Förderung und Gewährleistung der Einhaltung der Grundsätze des freien Wettbewerbs und der
korrekten Markttendenzen bei der Auswahl der Vertragspartner, bei der Aushandlung und dem
Abschluss von Handelsgeschäften und vertraglichen Vereinbarungen.
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VERBRECHEN MIT DEM ZIEL DES TERRORISMUS ODER DER UNTERGRABUNG DER DEMOKRATISCHEN ORDNUNG
Die Empfänger müssen jeweils entsprechend ihrer Rolle und Verantwortung:
- sich verpflichten, die Verbreitung von Ideen und der Durchführung von Aktionen zu widersetzen,
die darauf abzielen, Terror zu verbreiten oder die verfassungsmäßige demokratische Ordnung zu
untergraben und sich dieser Verbreitung zu widersetzen;
- den Schutz der demokratischen Werte und die Achtung des Staates, der Verfassung und der
öffentlichen Institutionen als Grundwerte unserer Ordnung gewährleisten und fördern.
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PRAKTIKEN DER WEIBLICHEN GENITALVERSTÜMMELUNG
Die Empfänger müssen jeweils entsprechend ihrer Rolle und Verantwortung:
- den Schutz der Gesundheit und der körperlichen Unversehrtheit der Menschen als grundlegende
Güter des Individuums gewährleisten und fördern.
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VERBRECHEN GEGEN DIE INDIVIDUELLE PERSÖNLICHKEIT
Die Empfänger müssen jeweils entsprechend ihrer Rolle und Verantwortung:
- den Schutz der individuellen Freiheit und der Menschenwürde als grundlegende Güter, durch die
die menschliche Persönlichkeit zum Ausdruck kommt, gewährleisten und fördern;
- sich weigern und verpflichten, Kinderarbeit und Ausbeutung zu bekämpfen, auch durch die
Weigerung, Verträge mit Dritten abzuschließen, die davon Gebrauch machen;
- die Ausbeutung der Arbeitskraft und die Anwendung erniedrigender Praktiken, die die
psychophysische Gesundheit der Arbeitnehmer gefährden könnten, ablehnen und sich verpflichten,
diese zu bekämpfen, auch durch die Weigerung, Verträge mit Dritten abzuschließen, die sie in
Anspruch nehmen;
- diskriminierendes Verhalten in Bezug auf Rasse, Geschlecht, religiöse Überzeugungen,
Nationalität, Alter, sexuelle Orientierung, Behinderung, Sprache, politische und
gewerkschaftliche Meinungen oder andere persönliche Merkmale, die nicht mit der Arbeit
zusammenhängen, unterlassen.
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MARKTMISSBRAUCHSVERSTÖSSE
Die Empfänger müssen jeweils entsprechend ihrer Rolle und Verantwortung:
- in Bezug auf die vertraulichen und/oder vertraulichen Informationen, die bei der Ausführung des
von den verschiedenen Gesprächspartnern erteilten Auftrags angenommen wurden, insbesondere wenn
sie sich auf börsennotierte Emittenten beziehen, die größtmögliche Vertraulichkeit gewährleisten
und fördern, wobei ihre Verwendung nur für die Zwecke garantiert wird, für die sie rechtmäßig
zugänglich waren.
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TOTSCHLAG UND SCHWERE ODER SEHR SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG, DIE UNTER VERLETZUNG VON GESUNDHEITS- UND
SICHERHEITSVORSCHRIFTEN AM ARBEITSPLATZ BEGANGEN WURDEN
Die Empfänger, jeder im Hinblick auf seine Rolle und Verantwortung, müssen:
- sich verpflichten, ihren Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern und allen anderen
Personen, die sich in den Büros und/oder Werken des Unternehmens aufhalten, einen gesunden und
sicheren Arbeitsplatz zu bieten, mit besonderem Augenmerk auf die Verhütung von Unfällen,
Berufskrankheiten und der Minimierung von Risiken;
- sich um die kontinuierliche Verbesserung der Leistung im Bereich Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei der Arbeit bemühen und dabei regelmäßig überprüfte Ziele und Vorgaben
festlegen, die insbesondere auf die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
abzielen;
- sich verpflichten, die geltenden Gesetze und Vorschriften, die unterzeichneten Bestimmungen und
freiwilligen Vereinbarungen einzuhalten und mit Institutionen, lokalen Behörden und
Industrieverbänden zusammenzuarbeiten.
- die interne und externe Kommunikation durch Einbeziehung, Beratung und Befähigung von
Arbeitnehmern auf allen Ebenen sowie von Personen, die in Unternehmensaktivitäten tätig sind,
durch Sensibilisierungs-, Informations- und Schulungsprogramme zu fördern.
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STRAFTATBESTAND DES EMPFANGENS GESTOHLENER WAREN, DER GELDWÄSCHE UND DER VERWENDUNG VON GELD, WAREN
ODER ANDEREN VORTEILEN ILLEGALEN URSPRUNGS
Die Empfänger müssen jeweils entsprechend ihrer Rolle und Verantwortung:
- für die Gewährleistung und Förderung einer angemessenen Rückverfolgbarkeit der Finanzströme
unter vollständiger und sorgfältiger Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Verhinderung von
Geldwäsche zu sorgen;
- für die Gewährleistung und Förderung der genauen Überprüfung der moralischen Integrität, des
Ansehens und des guten Namens von Lieferanten oder Partnern in Geschäftsbeziehungen, bevor
Beziehungen hergestellt oder Vereinbarungen unterzeichnet werden, zu sorgen.
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VERBRECHEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM URHEBERRECHT
Die Empfänger müssen jeweils entsprechend ihrer Rolle und Verantwortung:
- eine Unternehmenskultur respektieren und die Verbreitung einer Unternehmenskultur fördern,
welche die Achtung des geistigen Eigentums und des Urheberrechts durchsetzt und mögliche
Verstöße gegen die Branchenvorschriften entmutigt und meldet;
- den korrekten Gebrauch von kreativem geistigen Eigentum sowie von Computerprogrammen und
Datenbanken fördern.
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VERANLASSUNG, DEN JUSTIZBEHÖRDEN GEGENÜBER KEINE ODER FALSCHE AUSSAGEN ZU MACHEN
Die Empfänger müssen jeweils entsprechend ihrer Rolle und Verantwortung:
- für die Gewährleistung und Förderung eines korrekten, transparenten und kooperativen Verhaltens
in den Beziehungen zu der Kriminalpolizei sowie zur Ermittlungs- und Richterbehörden sorgen.
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UMWELTVERBRECHEN
Die Empfänger müssen jeweils entsprechend ihrer Rolle und Verantwortung:
- für die Gewährleistung und Förderung des Umweltschutzes als grundlegendes Gut für die
Gemeinschaft durch ständige Verbesserung und die ständige Suche nach ökologisch nachhaltigen
Betriebsmethoden.
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BESCHÄFTIGUNG VON BÜRGERN AUS DRITTLÄNDERN MIT ILLEGALEM AUFENTHALT
Die Empfänger müssen jeweils entsprechend ihrer Rolle und Verantwortung:
- das Phänomen der Schwarzarbeit und der irregulären Einwanderung entgegenwirken und die
Integration und Ausbildung ausländischer Arbeitnehmer fördern, die über eine reguläre
Aufenthaltserlaubnis verfügen.
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TRANSNATIONALE VERSTÖSSE
Die Empfänger müssen jeweils entsprechend ihrer Rolle und Verantwortung:
- für die Gewährleistung und Förderung eines korrekten, transparenten und kooperativen Verhaltens
in den Beziehungen zu der Kriminalpolizei sowie zur Ermittlungs- und Richterbehörden sorgen.
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DAS DISZIPLINAR- UND STRAFSYSTEM
Verstöße gegen den Ethikkodex unterliegen den Bestimmungen des Disziplinar- und Sanktionssystems, das im
allgemeinen Teil des gemäß Gesetzgebungsdekret 231/01 der Gesellschaft verabschiedeten Organisations-,
Management- und Kontrollmodells enthalten ist.
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ANNAHME UND VERBREITUNG DES ETHIKKODEXES
Der Ethikkodex wird durch Beschluss des Verwaltungsrates des Unternehmens angenommen.Jede Aktualisierung wird
durch einen späteren Beschluss des Vorstandes, gegebenenfalls auch auf Vorschlag des Aufsichtsorgans,
angenommen, der aus folgenden Gründen erforderlich werden sollte:
- erhebliche Verstöße gegen die Bestimmungen des angenommenen Modells;
- wesentliche Änderungen in der Organisationsstruktur des Unternehmens oder in den Methoden zur
Durchführung von Unternehmensaktivitäten;
- regulatorische Änderungen, vor allem nach der gesetzgeberischen Integration des Numerus Clausus der
Prädikatdelikte.
Es liegt in der Verantwortung des Verwaltungsrates, sicherzustellen, dass die im Ethikkodex enthaltenen
Grundsätze allen Empfängern mitgeteilt und von ihnen verstanden und respektiert werden.
Die Empfänger müssen den Inhalt des Ethikkodex lesen und vollständig verstehen. Insbesondere haben die
Direktoren und Manager des Unternehmens die Verantwortung, eine Kultur zu schaffen, die auf den im
Ethikkodex enthaltenen Grundsätzen basiert, das Bewusstsein und das Engagement für sie zu fördern.